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   BSG, 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S   

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BSG, 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S (https://dejure.org/2016,40968)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S (https://dejure.org/2016,40968)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2016 - B 12 KR 6/16 S (https://dejure.org/2016,40968)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 3 KR 634/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 189/14
  • BSG, 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S
 
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  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S
    3 Eine Besorgnis der Befangenheit ist nach § 60 Abs. 1 SGG iVm § 42 Abs. 2 ZPO nur dann gegeben, wenn ein objektiv vernünftiger Grund vorliegt, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus vernünftigerweise befürchten lassen kann, der Richter werde nicht unparteiisch entscheiden (BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 13 mwN).

    7 Die Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter nach § 202 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO war entbehrlich (vgl Keller, aaO, § 60 RdNr 11c mwN), weil dem Ablehnungsgesuch nicht einmal ansatzweise Tatsachen zu entnehmen sind, zu denen sich die abgelehnten Richter überhaupt hätten äußern können (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 30.08.2016 - B 12 KR 6/16 S
    Einem fehlenden Ablehnungsgrund steht es gleich, wenn die Begründung zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, zB wenn keinerlei substantiierte Tatsachen vorgetragen werden oder nur Tatsachen, die Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründen lassen (BVerfGK 5, 269, 282 f - Juris RdNr 57 mwN).
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